Die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden bietet ein großes potenzial, Energie einzusparen und CO2-Emissionen zu verringern.
Um dieses Potenzial zu erschließen, wurde 2002 die Energieeinsparverordnung auf Bundesebene erlassen.
Sie beinhaltet Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden bei Neubau- und Sanierungsvorhaben .
Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4) |
Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
Tabelle 1
Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen und von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen
Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht,
bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit
von 0,035 W/(m K)
1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm
2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm
3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser
4 Innendurchmesser über 100 mm 100 mm
5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in
Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich
von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen,
bei zentralen Leitungsnetzverteilern ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
6 Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1
bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen
zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer
verlegt werden.½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm
8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumluft Technik- und Klimakälte
In den Tabellen 2 bis 4 werden – getrennt nach Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und
Kaltwasserleitungen − die nach EnEV 2009 geforderten Dämmschichtdicken für verschiedene Einbausituationen dargestellt.
Tabelle 2: Erläuterungen/Beispiele Heizung, Anlage 5 (zu § 10 Abs.2 und § 14 Abs. 5), Tabelle 1 , EnEV 2009
Heizung Mehrfamilienhaus / Nichtwohngebäude mehrere Nutzer/ Einfamilienhaus / Nichtwohngebäude/1Nutzer
Leitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen 100%.
100% Leitungen in Außenwänden, in Außenbauteilen, zwischen
einem unbeheizten und beheizten Raum, in Schächten
und Kanälen100%.
100% Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer, unterschiedlicher Nutzer 100%
keine Anforderung.
Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK- Anschlussleitungen
gegen Erdreich / unbeheizte Räume 1) 100%.
100% Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen,
im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen,
an zentralen Leitungsverteilern 50%.