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Energie richtig nutzen ...

Energieeinsparverordnung (EnEV) 


Die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden bietet ein großes potenzial, Energie einzusparen und CO2-Emissionen zu verringern.

Um dieses Potenzial zu erschließen, wurde 2002 die Energieeinsparverordnung auf Bundesebene erlassen.


Sie beinhaltet Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden bei Neubau- und Sanierungsvorhaben . 

 


 

Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4)

Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Tabelle 1


Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen und von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen

Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht,

bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit

von 0,035 W/(m K)

1    Innendurchmesser bis   22 mm 20 mm

2    Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm

3    Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser

4    Innendurchmesser über 100 mm 100 mm

5    Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in

      Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich

      von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen,

      bei zentralen Leitungsnetzverteilern ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4

6    Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1

      bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen

      zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer

      verlegt werden.½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4

7    Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm

8    Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumluft Technik- und Klimakälte 


In den Tabellen 2 bis 4 werden – getrennt nach Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und 

Kaltwasserleitungen − die nach EnEV 2009 geforderten Dämmschichtdicken für verschiedene Einbausituationen dargestellt.



Tabelle 2: Erläuterungen/Beispiele Heizung, Anlage 5 (zu § 10 Abs.2 und § 14 Abs. 5), Tabelle 1 , EnEV 2009


Heizung Mehrfamilienhaus / Nichtwohngebäude mehrere Nutzer/ Einfamilienhaus / Nichtwohngebäude/1Nutzer

Leitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen 100%.


100% Leitungen in Außenwänden, in Außenbauteilen, zwischen

einem unbeheizten und beheizten Raum, in Schächten

und Kanälen100%.


100% Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer, unterschiedlicher Nutzer 100%

keine Anforderung.

Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK- Anschlussleitungen

gegen Erdreich / unbeheizte Räume 1) 100%.

100% Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen,

im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen,

an zentralen Leitungsverteilern 50%.